Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.1962 - VII C 100.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1306
BVerwG, 09.11.1962 - VII C 100.61 (https://dejure.org/1962,1306)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1962 - VII C 100.61 (https://dejure.org/1962,1306)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1962 - VII C 100.61 (https://dejure.org/1962,1306)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,1306) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Durchsetzung des Anspruchs auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.06.1961 - VII C 181.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1962 - VII C 100.61
    Macht der Wehrpflichtige geltend, daß ihm die Vernichtung des Gegners im Kriege aus sittlichen Gründen unmöglich sei, so wird in diesen Fällen die Entscheidung davon abhängen, ob er nach seiner Gesamtpersönlichkeit und seinem bisherigen Verhalten glaubwürdig und einer ernsthaften Überzeugung fähig ist; um das aufzuklären, wird die persönliche, förmliche Vernehmung des Wehrpflichtigen meist unerläßlich sein (vgl. hierzu die Urteile des erkennenden Senats in BVerwGE 12, 271 [BVerwG 23.06.1961 - BVerwG VII C 181.60] [272], 13, 171 [172] und 14, 146 [150] mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung); doch hat das Verwaltungsgericht auch andere nach der Sachlage sich bietende Beweismittel hierzu auszuschöpfen.
  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 27.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1962 - VII C 100.61
    Das Verwaltungsgericht Bremen ist örtlich nicht zuständig, weil der Kläger nur durch den ablehnenden Bescheid der Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer beim Bezirks-Wehrersatzamt in Hannover beschwert ist; gemäß § 52 Nr. 2 VwGO ist örtlich zuständig das Verwaltungsgericht Hannover (vgl. das Urteil des Senats vom 11. Mai 1962, BVerwGE 14, 151 [BVerwG 11.05.1962 - BVerwG VII C 27.61]).
  • BVerwG, 15.05.1963 - VII C 128.61

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung beruhend auf

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung dargelegt (vgl. BVerwGE 7, 242 [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235/57] [249], 9, 100 [102] und zahlreiche weitere Urteile, wie BVerwG VII C 215.59, VII C 241.59, VII C 33.60, VII C 105.60, VII C 169.60, VII C 190.60, VII C 37.61, VII C 99.61, VII C 100.61).
  • BVerwG, 26.01.1968 - VII C 62.67
    Die Klage wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen vom 23. September 1960 abgewiesen, dieses Urteil wurde wegen rechtlicher Mängel durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1962 (BVerwG VII C 100.61) aufgehoben und die Sache an das Verwaltungsgericht Hannover zurückverwiesen.
  • BVerwG, 08.03.1963 - VII C 67.61

    Anforderungen an die Substantiierung eines Anspruchs auf Anerkennung als

    Daß das Verwaltungsgericht die Klage unter diesen Umständen an einer gewissen Unfähigkeit des Klägers, sich näher zu offenbaren, hat scheitern lassen, ist mit der Bedeutung des gesetzlichen Gewissensschutzes für einen jungen Wehrpflichtigen unvereinbar (vgl. BVerwGE 7, 242 [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235.57] [249]; 13, 171 [172]; 14, 146 [147] und die Urteile vom 21. Juli 1961 - BVerwG VII C 215.59 -, vom 11. Mai 1962 - BVerwG VII C 241.59 -, vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 -, vom 10. November 1961 [DVBl. 1962 S. 303] - BVerwG VII C 190.60 -, vom 9. November 1962 - BVerwG VII C 37.61, BVerwG VII C 99.61 und BVerwG VII C 100.61 -).
  • BVerwG, 31.08.1965 - VII B 49.63

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Anerkennung als

    Das Verwaltungsgericht hätte allerdings gegen die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. das von der Beschwerde angeführte Urteil vom 9. November 1962 - BVerwG VII C 100.61 -) verstoßen, wenn es sich allein auf die Tatsache gestützt hätte, daß der Kläger zunächst seine Zurückstellung vom Wehrdienst und erst später die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt hatte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht